BFH, Anhängig - VII R 5/16 - Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Vollstreckung BFH, Anhängig - VII R 7/03 - Vollstreckung Insolvenzverfahren Pfändungsverfügung Rückschlagsperre BFH, Anhängig - VII R 34/05 - Einziehungsverfügung Bestimmtheit . Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beinhaltet zwei verschiedene Rechtsakte, die Pfändung der Forderung und die Verwertung der Forderung. In der Praxis werden der Beschluss der Pfändung und der Beschluss der Überweisung üblicherweise verbunden, .
Zahlen Sie auf eine Forderung einer Behörde nicht rechtzeitig, droht die Zwangsvollstreckung. Hierzu erlässt die Behörde eine Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet und wie Sie dagegen Missing: aok. Sie entspricht dem gerichtlichen Beschluss der Überweisung der Forderung an den Gläubiger zum Zweck der Einziehung nach § ZPO für das zivilprozessuale Vollstreckungsverfahren. Die Einziehungsverfügung kann dabei mit der Missing: aok.